Der Elternbeirat

Der Elternbeirat ist ein im Schulgesetz festgeschriebenes Gremium zur Mitwirkung der Elternschaft in der Schulentwicklung. In jedem Schuljahr werden beim ersten Elternabend Elternvertreter aus den Reihen der Eltern gewählt. Diese Elternvertreter vertreten die Interessen der Eltern der Klasse und tragen diese in die Gesamtversammlung aller Elternvertreter – den Elternbeirat.

Alle Elternvertreter (EV) wählen aus ihren Reihen den Elternbeiratsvorsitzenden, seinen Stellvertreter sowie die Abgeordneten für die Schulkonferenz. Seit 2014/15 kommt dem Elternbeirat eine deutlich größere Rolle zu: Denn seit diesem Schuljahr ist er gleichberechtigt in der Schulkonferenz vertreten. Das heißt: Schule und Schulleitung haben gleich viele Stimmen wie die Elternschaft.

Der Vorsitzende des Elternbeirats ist wiederum Mitglied im Gesamtelternbeirat der Stadt Leinfelden-Echterdingen, der seinerseits seine Vertreter in den Landeselternbeirat entsendet.