Elternabende (oder amtlich ‚Klassenpflegschaft‘) sind der wichtigste Bestandteil der Elternbeteiligung. Eine Beteiligung an diesen Abenden kann seine Wirkung bis hinauf zum Landeselternbeirat entfalten. Es ist also kein ’sinnloses Herumsitzen‘ sondern ein im Schulgesetz festgeschriebenes Recht der Mitwirkung am Schulgeschehen durch die Eltern.
Bei einem Elternabend werden (unter anderem) folgende Dinge besprochen:
- Entwicklungs- und Leistungsstand der Klasse
- Fragen der Disziplin, Verfahren und Maßstäbe bei der Leistungsbeurteilung (Notenbildung), Klassenarbeiten
- Fördermaßnahmen im Klassenverband
- Stundenpläne, Kurse, Arbeitsgemeinschaften
- Hausaufgaben, Lernmittel
- Ausflüge, Wanderungen, Exkursionen, ….
- Klassenkasse
- Schülerbeförderung
- Beschlüsse der Schulkonferenz
- Medienerziehung
- …
Normalerweise finden pro Schulhalbjahr ein Abend statt. Bei Bedarf kann der Elternvertreter der Klasse auch weitere Treffen einberufen.
Eingeladen wird offiziell durch den Elternvertreter per Brief mit Tagesordnungspunkten.
Beachten Sie bitte, dass individuelle Fragen einzelne Kinder betreffend nicht Gegenstand von Elternabenden sind, sondern in einem persönlichen Gespräch mit der Klassenlehrerin geklärt werden sollten.